Objektive Testverfahren mit ausführlicher Bilddokumentation, eine zeitnahe Gutachtenerstellung aus einer Hand, sowie eine verständliche Gutachtensprache und absolute Neutralität sind die Basis für die validen medizinischen Gutachten unseres Institutes.
Unsere Schwerpunktkompetenz umfasst die Fachgebiete Orthopädie, Unfallchirurgie, Handchirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Psychologie und Dermatologie.
Durch unsere langjährige Erfahrung verfügen wir auch über Kooperationspartner in weiteren medizinischen Fachgebieten und können Ihnen dadurch auch „exotische“ Begutachtungen z. B. in den Fachgebieten der Augenheilkunde, Zahnheilkunde oder HNO anbieten.
Neben monodisziplinären Gutachten können wir Ihnen an den genannten Standorten natürlich auch kombinierte bidisziplinäre Gutachten anbieten.
Unsere Aufgabe ist es deshalb:
Darstellung des medizinischen Sachverhaltes absolut neutral, unabhängig und unter ständiger juristischer Beratung!
Die Qualität eines Gutachtens zeichnet sich vor allem durch seine Überzeugungskraft aus. Ein Gutachten muss nachvollziehbar sein. Es darf keine Fragen offen lassen. Einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründungen sind gefordert, so der BGH. Das im Auftrag des Gerichts erstellte Gutachten muss besser sein als alle anderen, so Thurn.
– Richter am OLG Köln –
Als Absolventen des postgraduierten Studienganges (cpu) sind wir uns der besonderen Verantwortung sowohl dem zu Begutachtenden und der Gesellschaft gegenüber bewusst. Als medizinische Sachverständige sind wir ständig darum bemüht, dem Rechtsfrieden durch Erstellung von Qualitätsgutachten zu dienen. Wir erstellen Gutachten, die den fachlichen Anforderungen des begutachteten Fachgebietes entsprechen und die auf der aktuellen wissenschaftlichen Lehrmeinung basieren.
Darüber hinaus beachten wir im jeweiligen Fachgebiet die notwendigen gültigen Rechtsgrundlagen sowie die in diesem Zusammenhang ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung.
Somit findet grundsätzlich eine Verknüpfung von Medizin und Recht statt: Wir sind höchstmotiviert ein Gutachten abzuliefern, das den gutachtlichen Ansprüchen aller beteiligten Parteien gerecht wird. Versicherungen, Sachbearbeiter, Rechtsanwälte, Gerichte und der medizinische Laie werden in die Lage versetzt, Inhalt und Ergebnis des in klaren und verständlichen Worten verfassten Gutachtens zu begreifen.
Um Abhängigkeiten zu vermeiden, arbeiten wir selbstständig, völlig unabhängig und nicht weisungsgebunden, nur dem Auftraggeber sowie einem Höchstmaß an Objektivität persönlich verpflichtet.