Begutachtung beauftragen

Sie sind Richter, Mitarbeiter einer Versicherung, Rechtsanwalt oder selbst betroffen und benötigen ein medizinisches Gutachten.

Gerne können wie für Sie ein solches Gutachten erstellen.

Im Laufe der letzten 10 Jahre ist unser Institut kontinuierlich gewachsen mit mittlerweile 5 Standorten im süddeutschen Raum. Damit decken wir die Region Bodensee – Allgäu – Oberschwaben sowie den Großraum Augsburg ab und ermöglichen den Versicherten eine heimatnahe Begutachtung.
Objektive Testverfahren mit ausführlicher Bilddokumentation, eine zeitnahe Gutachtenerstellung aus einer Hand, sowie eine verständliche Gutachtensprache und absolute Neutralität sind die Basis für die validen medizinischen Gutachten unseres Institutes.

Unsere Schwerpunktkompetenz umfasst die Fachgebiete Orthopädie, Unfallchirurgie, Handchirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Psychologie und Dermatologie.

Durch unsere langjährige Erfahrung verfügen wir auch über Kooperationspartner in weiteren medizinischen Fachgebieten und können Ihnen dadurch auch „exotische“ Begutachtungen z.B. in den Fachgebieten der Augenheilkunde, Zahnheilkunde oder HNO anbieten.

Neben monodisziplinären Gutachten können wir Ihnen an den genannten Standorten natürlich auch kombinierte bidisziplinäre Gutachten anbieten.
Unsere Ärzte /Ärztinnen sind allesamt geschulte Gutachter und sowohl als medizinischer Sachverständiger CPU als auch seitens der SIM als Medizinischer Sachverständiger zertifiziert.

Wir bieten Ihnen folgendes Leistunsspektrum:

  • Professionelle und interdisziplinäre Begutachtung durch erfahrene Gutachter
  • Gutachtenerstellung zeitnah zur Auftragserteilung
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gutachterlichen Bewertung
  • Justiziable valide Gutachten des jeweiligen Rechtsgebiets mit aktuellem Bezug zu den gültigen Rechtsgrundlagen sowie die in diesem Zusammenhang ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung
  • Modernste laborchemische und bildgebende Untersuchungsmethoden samt MRT, CT und Ultraschall

Einladung zur Begutachtung erhalten

Das Institut für medizinische Begutachtungen ist ein unabhängiges privates Dienstleistungsunternehmen für medizinische Begutachtung und Beratung.
Wir stellen unsere medizinische Kompetenz und unser Fachwissen, u. a. in Form von medizinischen Gutachten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Versicherungswirtschaft, Gerichten und Privatpersonen zur Verfügung.

Warum ist eine Begutachtung erforderlich?
Anlass für eine Begutachtung können körperliche oder seelische Unfallfolgen, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, oder eine Behinderung sein.

Um eine Versicherungsleistung oder einen Nachteilsausgleich zu erhalten ist eine Beurteilung von verbliebenen Unfallfolgen bzw. die Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.

Wie ist der Ablauf einer Begutachtung?
Nach Auftragseingang in unserem Institut streben wir einen zeitnahen, heimatnahen Untersuchungstermin innerhalb von 14 Tagen an.

Einer unserer Mitarbeiter wird daraufhin mit Ihnen via Email oder telefonisch Kontakt aufnehmen um mit Ihnen zu besprechen an welchem Standort Sie eine Begutachtung wünschen und wie Ihre zeitliche Präferenz ist. Wir sind dabei stets bestrebt einen für die sie idealen Zeitrahmen zu finden. Daraufhin versenden wir eine schriftliche Einladung mit allen Details an Sie oder ihren Rechtsbeistand sowie ggf. auch einen Fragebogen zur Krankheitsvorgeschichte. Aus Gründen der Identitätsprüfung bitten wir Sie zur gutachterlichen Untersuchung Ihren Personalausweis / Reisepass mitzubringen.

Am Tag der Untersuchung findet zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch statt. Sie werden hierbei gebeten den Unfall oder die Vorgeschichte Ihrer Krankheit ausführlich zu erzählen. Im Gegensatz zum normalen Arztbesuch steht Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung, um ausführlich von Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und Ihren Beschwerden zu berichten.

Daran schließt sich die Untersuchung oder – bei psychiatrischen Untersuchungen – eine Exploration an. Die körperliche Untersuchung bezieht den geschädigten Körperteil und die angrenzenden Regionen ein. Da häufig ein Entkleiden bis auf die Unterwäsche erforderlich ist, bevorzugen es manche Probanden funktionelle Kleidung zu tragen.

Im Rahmen der Untersuchung können weitere technische Untersuchungen wie Blutentnahme oder Sonographie erforderlich sein. Alle Untersuchungen sind für Sie weitgehend schmerzlos und ohne Risiko.

Im Nachgang an die klinische Untersuchung werden die technischen Befunde ausgewertet, z.B. vorliegende Röntgenaufnahmen, Computertomographie oder Kernspintomographien.

Die erhobenen Befunde der Untersuchung werden mit Ihnen besprochen. Oft läßt sich allerdings das Ergebnis der Begutachtung noch nicht entgültig mitteilen, da die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet werden müssen. Gelegentlich ist es auch erforderlich, daß Sie weitere Kopien der Originalbefunde nachreichen.
Das fertig gestellte Gutachten wird dem Auftraggeber, dem Gericht, der Versicherung oder z.B. einem Rechtsanwalt zugesandt. Selbstverständlich haben Sie das Recht, das Gutachten einzusehen und vom Auftraggeber eine Kopie zu erhalten.

Schweigepflicht

Eine Begutachtung ist nur möglich, wenn Sie den begutachtenden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber entbinden. Nur dann darf der Gutachter seine Expertise an den Auftraggeber weiterleiten. Da auch Berichte Ihrer behandelnden Ärzte herangezogen werden, müssen Sie auch diese von der Schweigepflicht entbinden, soweit es für die Erfüllung des Gutachtenauftrages erforderlich ist.

Wie können Sie zur Begutachtung beitragen?
Um Ihren Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden bitten wir Sie zur Begutachtung alle medizinischen Unterlagen welche für die Begutachtung notwendig sind mitzubringen.

Hierbei handelt es sich um:

  • Entlassungsberichte aus stationären Behandlungen
  • Fachärztliche Befunde
  • Befunde bildtechnischer Untersuchungen (Röntgen, CT, MRT)
  • Laborbefunde
  • Operationsberichte, einschließlich der feingeweblichen / pathologischen Befunde
  • Entlassungsberichte aus Reha-Einrichtungen
  • Originale der Röntgenaufnahmen, Computertomographien, Kernspintomographien auf DVD, oder USB-Stick
  • Unterlagen der Berufsgenossenschaften, sofern es sich um die Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls handelt
  • Rentenbescheide
  • Bescheide des Versorgungsamtes nach dem Schwerbehindertenrecht

Sie erhalten alle Unterlagen nach Abschluss der Begutachtung zurück.